Rechtsprechung
BVerwG, 16.09.1996 - 9 B 432.96 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen für die Erteilung eines Vertriebenenausweises - Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - Voraussetzungen für die Annahme einer deutschen Volkszugehörigkeit
Verfahrensgang
- OVG Rheinland-Pfalz, 15.05.1996 - 12 A 12049/94
- BVerwG, 16.09.1996 - 9 B 432.96
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 15.05.1990 - 9 C 51.89
Voraussetzungen für die deutsche Volkszugehörigkeit von nach Beginn der …
Auszug aus BVerwG, 16.09.1996 - 9 B 432.96
Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts kann sich zwar eine Aneignung der bei der Volksdeutschen Bezugsperson bestehenden Bekenntnislage durch den Spätgeborenen auch unmittelbar aufgrund bestimmter Tatsachen ergeben (Urteil vom 15. Mai 1990 - BVerwG 9 C 51.89 - Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 64; Urteil vom 13. Juni 1995 - BVerwG 9 C 392.94 - BVerwGE 98, 367, 370) [BVerwG 13.06.1995 - 9 C 392/94].Das Berufungsgericht ist deshalb zutreffend von dem in der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 15. Mai 1990 - BVerwG 9 C 51.89 - (…a.a.O.) enthaltenen Rechtssatz ausgegangen, daß eine fehlende oder mangelhafte Beherrschung der deutschen Sprache regelmäßig ein Umstand ist, der der Annahme einer Überlieferung Volksdeutschen Bewußtseins entgegensteht.
- BVerwG, 13.06.1995 - 9 C 392.94
Sowjetunion - Inlandspässe - Nationalitäteneintrag - Spätgeborene - …
Auszug aus BVerwG, 16.09.1996 - 9 B 432.96
Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts kann sich zwar eine Aneignung der bei der Volksdeutschen Bezugsperson bestehenden Bekenntnislage durch den Spätgeborenen auch unmittelbar aufgrund bestimmter Tatsachen ergeben (Urteil vom 15. Mai 1990 - BVerwG 9 C 51.89 - Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 64; Urteil vom 13. Juni 1995 - BVerwG 9 C 392.94 - BVerwGE 98, 367, 370) [BVerwG 13.06.1995 - 9 C 392/94]. - BVerwG, 08.11.1994 - 9 C 599.93
Bedeutung der Religion für die Zugehörigkeit zum deutschen Volkstum - Bedeutung …
Auszug aus BVerwG, 16.09.1996 - 9 B 432.96
Es kann deshalb offenbleiben, ob nicht nur für die Zeit bis zum Ende des Zweiten Weltkriegs in der Regel davon ausgegangen werden kann, daß in den ost- und südosteuropäischen Ländern der Ehemann - wie für das Familienleben überhaupt - auch in volkstumsmäßiger Hinsicht für die Familie prägend gewesen ist (vgl. z.B. Urteil vom 8. November 1994 - BVerwG 9 C 599.93 - Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 76, S. 31), sondern ob dies auch für die Zeit anzunehmen ist, in der der 1966 geborene Kläger aufgewachsen ist.